NachrangTermineinlage

Der sichere Zins für eine feste Laufzeit

Wenn Sie Ihr Geld für eine feste Laufzeit anlegen möchten und Ihnen ein garantierter Zins wichtig ist, dann entscheiden Sie sich für eine nachrangige Einlage der Raiffeisenbank Obermain Nord eG.

Was ist eine Nachrangige Einlage?

Bei der NachrangTermineinlage handelt es sich um eine festverzinsliche Bankeinlage. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Für die gesamte Laufzeit garantieren wir Ihnen eine feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt wird. Unabhängig von der Entwicklung des Geld- und Kapitalmarktes weist Ihr eingezahltes Kapital aufgrund der festen Zinszahlungen stets eine positive Entwicklung auf.

Konditionen

Alle relevanten Produktdaten auf einen Blick:

Verzinsung

Die Verzinsung ist fest vereinbart und beträgt 2,50 % pro Jahr. Sie wird jeweils nachträglich zum 31.12. eines jeden Jahres ausgezahlt.

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre (120 Monate).

Mindestanlagebetrag

Der Mindestanlagebetrag liegt bei 25.000,00 Euro.

Verfügbarkeit

Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.

Kosten

Die Kontoführung ist kostenfrei. Entgelte für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.

Beispielrechnung

Laufzeit 10 Jahre
Zinssatz p.a. 2,50 %
Anlagebetrag 25.000 Euro
Zinsgutschrift p.a. 625,00 Euro
Bruttozinsertrag über die Gesamtlaufzeit 6.250,00 Euro

Risiken

Bonitäts- und Nachrangrisiko

Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.

Institutsschutz/ Einlagensicherung:

Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des
Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.

Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf.

Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.

Fremdwährungsrisiko

Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.

So einfach geht's - Der Weg zu Ihrer NachrangTermineinlage

1. Anfrage stellen

Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch in Ihrer Filiale vor Ort

2. Individuelle Beratung

Unsere Anlageexperten beraten Sie gerne zu dem Thema der nachrangigen Einlage und zeigen Ihnen weitere Lösungen für möglicherweise individuell passende Anlagemöglichkeiten.

3. Vertragsabschluss

Sollten Sie sich für die Nachrang-TerminEinlage entscheiden, erfolgt der Vertragsabschluss und Ihr Kapital wächst mit garantierten Zinsen.