Am 28. November 2014 fand eine außerordentliche Vertreterversammlung in Altenkunstadt statt. Die Mitgliedervertreter wurden von Vorstand und Aufsichtsrat über die aktuelle Entwicklung ihrer Bank informiert. Die Versammlung legte einstimmig die Kredithöchstgrenze gemäß § 49 GenG in Verbindung mit CRR fest.
Um den aktuellen Anforderungen des Bankwesens gerecht zu werden, wurde bereits in der vergangenen Vertreterversammlung die Bildung eines Beirats beschlossen. Im Zuge der außerordentlichen Vertreterversammlung fanden dazu Wahlen statt.
Der Beirat ist das Bindeglied zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Vertretern. Er hat die Aufgabe, die Interessen der Kunden und Mitglieder vor Ort zu vertreten. Die Amtsdauer der berufenen Beiratsmitglieder entspricht der Amtsdauer der gewählten Vertreter.